Unsere Leistungen in Kürze
Natürlich umfasst unsere Services ein deutlich breiteres Spektrum, aber die Wichtigsten im Bereich WEG-Verwaltung von Gemeinschaftseigentum sind aus unserer Sicht:
WEG – was ist das eigentlich
Eine WEG ist eine Abkürzung für „Wohnungseigentümergemeinschaft“
Passend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Wohneigentumsgesetz (ebenfalls abgekürzt zu WEG) geregelt, welches zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert wurde (WEMoG)
Die WEG in diesem Zusammenhang beschreibt die Gesamtheit aller Eigentümern eines Gebäudes oder einer Wohnanlage. Jeder Eigentümer einer Wohnung oder auch gewerblicher Flächen („Teileigentum“) besitzt einen Anteil an dem gesamten Gebäude und dessen Einrichtungen, wie dem Dach und den Gemeinschaftsräumen. Die WEG ist verantwortlich für die Instandhaltung, Wartung und Verwaltung des gemeinsamen Eigentums. Die Umsetzung wird in der Gemeinschaftsordnung und in der Eigentümerversammlung beschlossen und durchgeführt. Die Rechte und Pflichten jedes Eigentümers sind in der Teilungserklärung definiert und müssen von jedem Eigentümer eingehalten werden.
Die „Spielregeln“ des Miteinanders sind also (meistens) eindeutig dokumentiert – als Ihre WEG-Verwaltung begleiten wir Sie auf dieser Grundlage und unterstützen Sie bei der sinnvollen Gestaltung von Beschlüssen. Beschlüsse werden zum großen Teil mehrheitlich getroffen, so dass die „demokratische Willensbildung“ die Inhalte unseres Handelns maßgeblich bestimmt.
Finanzen, Hausgeld, Wirtschaftsplan, Rücklagenbildung und deren Abrechnung
Als Ihre Verwaltung erstellen wir jährlich einen Wirtschaftsplan, welcher als „Vorhersage“ sämtliche Kosten der Bewirtschaftung einer Immobilie oder Wohnanlage berücksichtigt. Ein Wirtschaftsplan ist individuell anzupassen und behält den Zustand und mögliche Veränderungen ebenso im Blick, wie allgemeine Entwicklungen der Umgebung / Gesellschaft. Über die Wirksamkeit dieser Planung beschließen Sie im Rahmen einer Eigentümerversammlung, so dass sich hieraus das Hausgeld jedes einzelnen (Sonder-, Wohn oder Teil-)Eigentums ergibt.
Ergänzend zur Bewirtschaftung werden wir auch die Bildung einer Erhaltungsrücklage planen. Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage stellt gemäß WEG eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltungen dar, zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind. Mit einem Beschluss der Gemeinschaft wird somit der monatliche Anteil jedes Eigentums an dieser Rücklagenbildung wirksam.
Die Summe aus Hausgeld und Rücklagenbildung ist die monatliche Zahlungsverpflichtung der Eigentümer. Als Ihre Verwaltung ermöglichen wir die Fristenüberwachung und bieten auch die pünktliche Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren.
Über diese Zahlungen wird jährlich abgerechnet – die notwendigen Nachzahlungen oder Erstattungen (Abrechnungsspitzen) werden wirksam nach entsprechenden Beschlüssen über die durch uns erstellten Abrechnungen.
Eigentümersammlungen & Beschlüsse, demokratische Willensbildung
Das Gesetz (WEG) und die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung regelt vieles innerhalb Ihrer Gemeinschaft. Als Verwaltung bereiten wir auch (mindestens 1x jährlich) Ihre Eigentümersammlung(en) vor. Versammlungen von Gemeinschaften bis zu zehn Wohnungen können diese Treffen in unseren Büros durchführen; alternativ organisieren wir geeignete Räumlichkeiten in der Nähe.
Die Eigentümersammlung ist „das zentrale Organ“ und bestimmt die Entscheidungen, sozusagen die Marschrichtung der Gemeinschaft. Neben Finanzen werden Themen rund um das gemeinsame Eigentum beschlossen. Die Tagesordnung wird von uns als Verwaltung vorbereitet und kann von jedem Eigentümer um Punkte ergänzt werden, welche wichtig erscheinen. Die finale Tagesordnung erhalten Sie rechtzeitig mit der Einladung vor dem eigentlichen Termin, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Wir empfehlen den von uns verwalteten Gemeinschaften, eine gleichberechtigte Teilnahme mittels Videokonferenz zu ermöglichen. Versammlungen bieten neben der Fassung von Beschlüssen als Präsenzveranstaltung auch den Rahmen des Austausches, der im Alltag oft nicht möglich ist. Einzelne Eigentümer, denen eine Anreise wegen Krankheit, Urlaub oder großer Entfernungen kaum zuzumuten ist, erhalten so mittels zeitgemäßer Technik die Möglichkeit zur Teilnahme.
Ganz gleich, ob Sie vor Ort sind oder „dazugeschaltet“ – bei Nutzung der von uns angebotenen App (iPhone & Android) sind Sie nicht nur bestens vorbereitet, sondern können auch Ihre Stimme per Smartphone abgeben.
Die Ergebnisse (Beschlüsse) aller Versammlungen finden Sie in der von uns geführten Beschluss-Sammlung und bestimmt maßgeblich den Inhalt unseres Auftrages als Verwalter.
Vor-Ort Service, Störungen rechtzeitig erkennen
Wertkonzepte und alle Mitarbeiter haben Freude daran, Immobilien und Gemeinschaften zu betreuen. Vieles kann (und muss) „vom Schreibtisch“ erledigt werden. Manche Aufgaben sind dennoch nur vor Ort sinnvoll zu erkennen; je nach Größe, Bedarf und Auftrag führen wir regelmäßige Begehungen des Hauses und der Anlage durch. Die Ergebnisse werden Teil einer bei uns geführten „digitalen Akte“ und Handlungsbedarf wird frühzeitig erkannt.
Ein konstruktives Miteinander, also zielführende Kooperation der Gemeinschaft mit uns als Ihrer Verwaltung schafft die Grundlage für eine dauerhafte und stabile Zusammenarbeit.
Das sagen unsere WEG-Verwaltungskunden
Und wir freuen uns, Sie bald dazu zählen zu dürfen!
Guter Ansprechpartner für WEG-Verwaltung,
…denn Herr Wilck macht bei Eigentümerversammlungen auch bei kritischen Themen eine gute Arbeit.
Sogar ein Büro als Anlaufstelle ist in Husum vorhanden.
Super kompetente Hausverwaltung, die zumindest mal erreichbar ist.
Super! Bin Beirat einer kleinen Eigentümeranlage mit 12 Wohnungen.
Herr Wilck und seine Mitarbeiter sind sehr gut aufgestellt und wissen immer worum es geht. Sie haben Lösungen parat und schieben was an. Keine leeren Versprechungen.
Ich kann die Firma nur empfehlen.
Frau Saß nimmt sich viel Zeit und ist sehr korrekt.
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Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung
Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist eine monatliche Zahlung, die von den Eigentümern einer Wohnung oder eines Hauses in einer Eigentümergemeinschaft geleistet wird. Es dient dazu, gemeinschaftliche Kosten wie beispielsweise die Instandhaltung des Gebäudes, die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen oder die Verwaltungskosten zu decken. Das Hausgeld wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und richtet sich nach dem individuellen Anteil des Eigentümers an der Gesamtwohnfläche oder am Gesamtwert des Gebäudes. Es ist wichtig, dass die Eigentümer das Hausgeld pünktlich zahlen, da ansonsten die finanzielle Stabilität der Eigentümergemeinschaft gefährdet werden kann.
Welches sind die Aufgaben eines WEG Verwalters?
Ein WEG-Verwalter ist für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Jahresabrechnungen, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter ist auch Ansprechpartner für die Eigentümer und kümmert sich um die Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums. Darüber hinaus ist er für die Verwaltung der Finanzen der Eigentümergemeinschaft verantwortlich und sorgt dafür, dass die Beiträge der Eigentümer korrekt erhoben und verwendet werden. Ein guter WEG-Verwalter sollte über fundierte Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfügen und in der Lage sein, Konflikte zwischen den Eigentümern zu lösen.
Was ist Sondereigentum?
Als Sondereigentum in einer Wohnanlage werden die Eigentumsanteile bezeichnet, die einem bestimmten Eigentümer gehören und die er allein nutzen und verwalten kann. Hierzu zählen beispielsweise Wohnungen, Garagen, Stellplätze oder Kellerräume. Der Eigentümer hat das Recht, über sein Sondereigentum frei zu verfügen, es zu vermieten oder zu verkaufen. Gleichzeitig ist er jedoch auch für die Instandhaltung und Reparatur seines Sondereigentums verantwortlich. Die übrigen Teile der Wohnanlage, wie etwa das Treppenhaus oder der Garten, werden hingegen als Gemeinschaftseigentum bezeichnet und von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet.
Was mache ich im Notfall?
Im Falle eines Notfalls in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sollte zunächst die Notrufnummer 112 gewählt werden, um schnelle Hilfe von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst zu erhalten. Gleichzeitig sollte der Hausmeister oder Verwalter der WEG informiert werden, damit dieser weitere Maßnahmen einleiten kann. Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Einsatzkräfte zu folgen. Bei einem Brand sollte man sich schnellstmöglich in Sicherheit bringen und Türen und Fenster schließen, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. In jedem Fall sollte man sich an die Notfallpläne und -maßnahmen halten, die in der WEG vereinbart wurden. Bei einem Ausfall der Heizung oder des Warmwassers sollte man sich an den zuständigen Hausmeister oder Verwalter wenden, um das Problem schnellstmöglich zu beheben. Auch bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt: Man sollte die Wasserzufuhr abstellen und den Schaden dem Hausmeister oder der Verwaltung melden. Insgesamt gilt es, in einer WEG immer aufeinander Rücksicht zu nehmen und gemeinsam für ein harmonisches Zusammenleben zu sorgen. Dazu gehört auch eine offene Kommunikation untereinander sowie regelmäßige Versammlungen, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden können. Nur so kann jeder Bewohner dazu beitragen, dass seine Wohnung nicht nur ein Ort zum Wohnen ist, sondern auch ein Zuhause wird – mit all seinen Vorzügen und Annehmlichkeiten.
Was ist der Verwaltungsbeirat?
„Der Verwaltungsbeirat ist ein Gremium, das in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von den Eigentümern gewählt wird. Er hat die Aufgabe, den Verwalter der WEG zu unterstützen und zu kontrollieren. Der Verwaltungsbeirat besteht aus einem oder auch mehreren Mitgliedern, die für eine bestimmte Amtszeit gewählt werden. In der Regel sind dies solche Eigentümer aus der WEG, die über Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen Recht, Finanzen oder Technik verfügen.
Zu den Aufgaben des Verwaltungsbeirats zählen unter anderem die Überwachung der Hausverwaltung, die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans sowie die Vorbereitung von Eigentümerversammlungen. Der Verwaltungsbeirat kann auch Empfehlungen an die Eigentümergemeinschaft aussprechen und bei der Lösung von Konflikten zwischen den Eigentümern vermitteln.
Der Verwaltungsbeirat hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis und kann lediglich beratend tätig werden. Er ist auch nicht für die Durchführung von Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen zuständig. Vielmehr unterstützt er den Verwalter bei der Erfüllung seiner Aufgaben und trägt so zu einer reibungslosen Verwaltung der WEG bei.“
Wofür brauche ich eine Verwaltung?
„Eine Verwaltung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist notwendig, um die gemeinschaftlichen Interessen der Eigentümer zu vertreten und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen zu organisieren. Die Verwaltung ist dabei für die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung verantwortlich und sorgt dafür, dass die WEG ordnungsgemäß verwaltet wird.
Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören unter anderem die Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, die Organisation von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie die Durchführung von Versammlungen und Beschlüssen. Auch die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und die Überwachung der Zahlungen der Eigentümer gehört zu den Aufgaben der Verwaltung.
Darüber hinaus ist die Verwaltung auch Ansprechpartner für die Eigentümer und koordiniert die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie Handwerkern oder Versicherungen. Sie ist auch für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen verantwortlich und sorgt dafür, dass die WEG rechtskonform agiert.
Eine professionelle Verwaltung kann dazu beitragen, dass die WEG reibungslos und effizient verwaltet wird und dass Konflikte zwischen den Eigentümern vermieden werden. Sie kann auch dabei helfen, die Wertsteigerung der Immobilie zu erhalten und zu steigern, indem sie eine langfristige Instandhaltungsstrategie entwickelt und umsetzt.“
Was gehört zum Eigentum, was ist demnach Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum
„In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gibt es sowohl Sondereigentum als auch Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum bezeichnet dabei den Teil des Eigentums, der einem bestimmten Eigentümer gehört und von ihm allein genutzt und verwaltet wird. Hierzu zählen in der Regel die Wohnungen, Garagen, Stellplätze oder Kellerräume. Der Eigentümer hat das Recht, über sein Sondereigentum frei zu verfügen, es zu vermieten oder zu verkaufen. Gleichzeitig ist er jedoch auch für die Instandhaltung und Reparatur seines Sondereigentums verantwortlich.
Gemeinschaftseigentum hingegen bezeichnet den Teil des Eigentums, der allen Eigentümern gemeinsam gehört und von ihnen gemeinschaftlich genutzt und verwaltet wird. Hierzu zählen in der Regel das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach, die Fassade, der Garten oder auch die Heizungsanlage – auch wird hierbei häufig von konstruktiven Elementen des Hauses gesprochen. Die Eigentümer haben hierbei das Recht, das Gemeinschaftseigentum zu nutzen, jedoch auch die Pflicht, für dessen Instandhaltung und Reparatur zu sorgen. Die Kosten hierfür werden in der Regel auf alle Eigentümer umgelegt.
Es ist wichtig, dass die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum klar definiert ist, um Konflikte zwischen den Eigentümern zu vermeiden. Dies wird in der Teilungserklärung geregelt, die bei der Gründung der WEG erstellt wird. Hierin werden auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer festgelegt und die Aufgaben der Verwaltung definiert. Eine professionelle Verwaltung kann dabei helfen, die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu klären und eine reibungslose Verwaltung der WEG sicherzustellen.“
Was passiert, wenn ich eine beschlossene Sonderumlage nicht aufbringen kann?
„Wenn Sie eine beschlossene Sonderumlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht aufbringen können, sollten Sie sich umgehend mit der Verwaltung oder dem Verwalter in Verbindung setzen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich frühzeitig melden und nicht einfach die Zahlung verweigern, da dies zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Wenn Sie die Sonderumlage nicht zahlen, kann die WEG gegen Sie gerichtlich vorgehen und eine Zwangsvollstreckung einleiten. Dies kann dazu führen, dass Ihre Immobilie zwangsversteigert wird oder dass Ihr Gehalt oder Ihr Konto gepfändet werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu finden, um eine Eskalation zu vermeiden.
Im besten Fall haben Sie bereits bei der Beschlussfassung mitgeteilt, dass diese Sonderumlage Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt; so gibt es auch die Möglichkeit, dass eine WEG Massnahmen finanziert. Diese Massnahmen können beispielsweise eine energetische Sanierung oder die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sein. Es ist wichtig, dass Sie sich als Eigentümer aktiv in die Entscheidungsfindung einbringen und Ihre Bedenken äussern.
Sollten Sie jedoch bereits mit der Zahlung im Rückstand sein, sollten Sie umgehend handeln und Kontakt zur Verwaltung aufnehmen. Eine Ratenzahlung oder Stundung kann unter Umständen vereinbart werden, wenn dies finanziell vertretbar ist.
Es empfiehlt sich zudem, regelmässig Rücklagen zu bilden und diese für unvorhergesehene Ausgaben wie Sonderumlagen bereitzuhalten. So sind Sie auch bei plötzlichen Reparaturkosten gut abgesichert und müssen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Insgesamt gilt: Ignorieren Sie keine Forderungen der WEG-Verwaltung bezüglich Sonderumlagen! Suchen sie das Gespräch mit den Verantwortlichen und finden gemeinsam eine Lösung – so vermeiden sie langfristige Konsequenzen für Ihre Immobilie sowie Ihr eigenes Vermögen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung halten und Ihre Verpflichtungen als Eigentümer erfüllen. Eine professionelle Verwaltung kann dabei helfen, eine Lösung zu finden und Konflikte zwischen den Eigentümern zu vermeiden“
Worauf sollte ich bei der Verwalterauswahl achten?
„Die Wahl des richtigen Verwalters ist für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von entscheidender Bedeutung, da er die Verwaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen übernimmt und somit maßgeblich zum Wohlbefinden der Eigentümer beiträgt. Bei der Auswahl des Verwalters sollte die WEG daher auf verschiedene Aspekte achten.
Zunächst sollte der Verwalter über eine ausreichende Erfahrung und Fachkompetenz verfügen und in der Lage sein, die Verwaltung der WEG professionell und effizient zu organisieren. Auch eine transparente und verständliche Kommunikation mit den Eigentümern ist wichtig, um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Weitere wichtige Kriterien bei der Auswahl des Verwalters sind dessen Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Flexibilität. Es ist wichtig, dass der Verwalter jederzeit erreichbar ist und schnell auf Anfragen und Probleme reagieren kann. Auch eine hohe Flexibilität bei der Organisation von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen ist von Vorteil.
Es gibt in Deutschland etwa 30.000 Hausverwaltungen mit rund 120.000 Beschäftigten; entsprechend wird es auch einen passenden Anbieter für Ihre Gemeinschaft geben. Viel wichtiger ist demnach, dass der individuelle Bedarf der Mehrheit der Eigentümer abgedeckt wird. Hierbei ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Erfahrungen anderer Eigentümer zu informieren und gegebenenfalls Referenzen einzuholen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Verwalters sind dessen Kosten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kosten transparent dargestellt werden und keine versteckten Gebühren anfallen. Auch eine angemessene Vergütung für den Verwalter ist von Bedeutung, da nur so gewährleistet werden kann, dass dieser seine Aufgaben professionell ausführt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei der Wahl eines Hausverwalters sollten Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Flexibilität sowie Transparenz bei den Kosten im Vordergrund stehen. Durch eine sorgfältige Auswahl können langfristig Probleme vermieden und das Zusammenleben in der Gemeinschaft verbessert werden.“
Was darf eine Hausverwaltung nicht?
„Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der Teilungserklärung ergeben. Es gibt jedoch auch Grenzen, was die Verwaltung darf und was nicht.
Zu den Aufgaben der Verwaltung gehören unter anderem die Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, die Organisation von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie die Durchführung von Versammlungen und Beschlüssen. Die Verwaltung ist auch Ansprechpartner für die Eigentümer und koordiniert die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie Handwerkern oder Versicherungen. Sie ist auch für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen verantwortlich und sorgt dafür, dass die WEG rechtskonform agiert.
Allerdings gibt es auch Grenzen, was die Verwaltung darf und was nicht. So darf die Verwaltung beispielsweise nicht eigenmächtig über das Gemeinschaftseigentum entscheiden oder Maßnahmen durchführen, die nicht von der Eigentümerversammlung beschlossen wurden. Auch darf die Verwaltung keine Verträge abschließen, die über ihre Kompetenzen hinausgehen oder die Interessen der Eigentümer beeinträchtigen.
Es ist auch wichtig, dass die Verwaltung die Rechte und Pflichten der Eigentümer respektiert und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung umsetzt. Die Verwaltung darf keine Entscheidungen treffen, die gegen die Interessen der Eigentümergemeinschaft oder einzelner Eigentümer verstoßen. Auch darf sie keine Informationen oder Dokumente zurückhalten oder manipulieren.
Eine professionelle Verwaltung kann dazu beitragen, dass die WEG reibungslos und effizient verwaltet wird und dass Konflikte zwischen den Eigentümern vermieden werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Verwaltung ihre Kompetenzen und Grenzen kennt und sich an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung hält.“
Auf welcher Grundlage erstellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan?
„Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erstellt auf Grundlage der Teilungserklärung und der Beschlüsse der Eigentümerversammlung einen Wirtschaftsplan für die kommenden Jahre. Der Wirtschaftsplan ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der WEG für das kommende Jahr und dient als Grundlage für die Festlegung der monatlichen Vorauszahlungen der Eigentümer.
Der Verwalter berücksichtigt bei der Erstellung des Wirtschaftsplans alle anfallenden Kosten, wie beispielsweise die Verwaltungskosten, die Kosten für Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie die Betriebskosten für die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen. Auch die Rücklagenbildung für größere Reparaturen oder Sanierungen wird im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Der Wirtschaftsplan wird in der Regel von der Eigentümerversammlung beschlossen und ist für alle Eigentümer verbindlich. Änderungen am Wirtschaftsplan können nur von der Eigentümerversammlung beschlossen werden.
Ein professioneller Verwalter kann dabei helfen, einen realistischen und transparenten Wirtschaftsplan zu erstellen und die Kosten für die Eigentümer möglichst gering zu halten. Es ist jedoch wichtig, dass der Wirtschaftsplan regelmäßig überprüft und angepasst wird, um auf Veränderungen im Finanzbedarf der WEG reagieren zu können.“
Bis wann im Jahr muss die ordentliche Eigentümerversammlung abgehalten worden sein?
„Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Instrument der Wohnungseigentümergemeinschaft, um gemeinsam Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung der Immobilie zu regeln. Gemäß § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) muss die Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr stattfinden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Geschäftsjahr der Wohnungseigentümergemeinschaft überwiegend dem Kalenderjahr entspricht. Das bedeutet, dass die Eigentümerversammlung bis spätestens zum 31. Dezember eines Jahres abgehalten werden muss.
Im besten Fall wird Ihr Verwalter die Abrechnung des Vorjahres in den ersten Monaten des Folgejahres erstellen. Wesentlicher Bestandteil der ordentlichen Eigentümerversammlung ist die wirtschaftliche Situation der Gemeinschaft und notwendige Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum. Doch nicht nur die finanzielle Lage und der Zustand des Gemeinschaftseigentums sind wichtige Themen auf einer Eigentümerversammlung. Auch Beschlüsse über Veränderungen am Gebäude oder im Gartenbereich müssen von den Eigentümern gemeinsam getroffen werden. Hierbei geht es oft um Fragen wie: Sollen neue Fenster eingebaut werden? Gibt es Möglichkeiten, das Dach zu isolieren? Oder soll ein neuer Spielplatz für Kinder errichtet werden?
Um solche Entscheidungen treffen zu können, ist eine rege Teilnahme aller Wohnungseigentümer an der Versammlung unerlässlich. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass alle Meinungen gehört und berücksichtigt werden.
Doch was passiert eigentlich, wenn ein Eigentümer verhindert ist und nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen kann? In diesem Fall hat er die Möglichkeit seine Stimme per Vollmacht einem anderen Wohnungseigentümer zu übertragen oder aber schriftlich abzugeben.
Insgesamt gilt: Eine ordnungsgemäß durchgeführte Eigentümerversammlung ist essentiell für das Zusammenleben in einer Wohneigentumsgemeinschaft. Nur durch einen regelmäßigen Austausch untereinander können Probleme frühzeitig erkannt und gelöst sowie zukünftige Entwicklungen geplant werden – zum Wohl aller Beteiligten!“
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Verwaltung?
„Die monatlichen Kosten der WEG Verwaltung können je nach Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft und Umfang der Verwaltungstätigkeiten unterschiedlich ausfallen. In der Regel werden die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt und als monatliche Vorauszahlungen erhoben.
Die Kosten der WEG Verwaltung setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören unter anderem die Verwaltungskosten, die Buchhaltungskosten, die Kosten für die Erstellung von Abrechnungen und Protokollen sowie die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen.
Laut einer Studie des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) betragen die durchschnittlichen monatlichen Verwaltungskosten pro Einheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Deutschland etwa 30 bis 40 Euro. Allerdings können die Kosten je nach Region und Verwaltungsaufwand auch höher ausfallen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten der WEG Verwaltung transparent und nachvollziehbar sein müssen. Die Verwaltung ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen und den Eigentümern zur Verfügung zu stellen.
Jede zu verwaltende Immobilie verursacht bereits Fixkosten; entsprechend wird die Verwaltung eines Hauses mit 50 Wohnungen anders zu kalkulieren sein, als bei einem Objekt mit fünf Wohnungen . Die WEG Verwaltung muss daher individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der jeweiligen Immobilie zugeschnitten sein. Dabei spielen auch Faktoren wie Baujahr, Zustand des Gebäudes und Art der Wohnungen eine Rolle.“
Wie werden Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen gefasst?
„Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen der Gemeinschaft werden in der Regel durch Abstimmung gefasst.
Je nachdem, wie das Stimmrecht in der Teilungserklärung geregelt ist, wird zwischen verschiedenen Prinzipien unterschieden. Beim Kopfprinzip hat jeder Eigentümer unabhängig von der Größe seines Anteils eine Stimme. Beim Objektprinzip hingegen richtet sich die Anzahl der Stimmen nach der Anzahl der stimmberechtigten Einheiten im Objekt. Beim Wertprinzip schließlich richtet sich die Anzahl der Stimmen (auch MEA – Miteigentumsanteil) nach dem Wert des Objekts. Welches Prinzip angewendet wird, hängt von den Regelungen in der Teilungserklärung ab. Zudem können auch Beschlüsse durch Mehrheitsentscheidungen gefasst werden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass eine einfache Mehrheit nicht immer ausreicht und manchmal sogar eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 oder 3/4 der Stimmen erforderlich ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei Eigentümerversammlungen sind die Tagesordnungspunkte. Diese müssen im Vorfeld festgelegt und den Eigentümern mitgeteilt werden. Nur über diese Punkte darf während der Versammlung abgestimmt werden.“